Wir beraten und vertreten Sie im Wirtschaftsstrafrecht.
Die Verwicklung in ein Wirtschaftsstrafverfahren geschieht schneller, als man denkt. Als Beschuldigter sieht man sich hier mit einer komplexen Materie konfrontiert und hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern ausgesetzt. Die Vertretung durch einen Verteidiger, der sowohl erfahren im Wirtschafts- als auch im Strafrecht ist, ist unerlässlich. Beide Rechtsgebiete bilden seit Jahren unsere Kernkompetenzen, so dass anders als in anderen Kanzleien die Hinzuziehung eines externen Beraters nicht erforderlich ist.
Im Wirtschaftsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten::
- Geldwäsche
- Betrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug und Untreue
- Insolvenzverschleppung
- Schuldnerbegünstigung
- Gläubigerbenachteiligung
- Bankrott
- Churning