Strafrecht

Sie haben eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Anklage, einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid erhalten?  Wir vertreten Sie effizient, durchsetzungsstark und engagiert. Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Als Geschädigter begleiten wir Sie von der Anzeigenerstattung über die Zeugenbeistandschaft bis zur Nebenklage und Durchführung eines Adhäsionsverfahrens oder eines Gewaltschutzverfahrens.

Strafrecht


Allgemeines Strafrecht

Ein strafrechtliches Verfahren ist sowohl für die Beschuldigten als auch für die Opfer von hoher psychischer Belastung. Hier drohen neben der Gefährdung der Existenz auch weitreichende andere Konsequenzen, im schlimmsten Fall Untersuchungs- und Vollstreckungshaft. Die frühestmögliche Einschaltung eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Je früher ein Verteidiger mandatiert wird, umso größer ist die Einflussmöglichkeit auf den Ausgang des Verfahrens.

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Im allgemeinen Strafrecht beraten und vertreten wir Sie in jedem Stadium, auch als Pflichtverteidiger bei sämtlichen Straftatbeständen, insbesondere bei

 

  • Körperverletzungsdelikten
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Diebstahl und Raub, Erpressung und räuberischer Erpressung 
    Nötigung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung 

Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie im Wirtschaftsstrafrecht. 

Die Verwicklung in ein Wirtschaftsstrafverfahren geschieht schneller, als man denkt. Als Beschuldigter sieht man sich hier mit einer komplexen Materie konfrontiert und hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern ausgesetzt. Die Vertretung durch einen Verteidiger, der sowohl erfahren im Wirtschafts- als auch im Strafrecht ist, ist unerlässlich. Beide Rechtsgebiete bilden seit Jahren unsere Kernkompetenzen, so dass anders als in anderen Kanzleien die Hinzuziehung eines externen Beraters nicht erforderlich ist.

 

Im Wirtschaftsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:: 

 

  • Geldwäsche
  • Betrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug und Untreue 
  • Insolvenzverschleppung
  • Schuldnerbegünstigung
  • Gläubigerbenachteiligung
  • Bankrott
  • Churning

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Betäubungsmittelstrafrecht

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Deutsche Bundesrepublik, das Handeltreiben, der Anbau (Growen), der Besitz oder das Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln können zu empfindlichen Haftstrafen, Einziehung von Vermögenswerten oder dem Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Frühe anwaltliche Beratung und Verteidigung sind notwendig, da eigene Aussagen, auch wenn man sich keines Vorwurfs bewusst ist, schnell verheerherende Konsequenzen haben können. 

 

Im Betäubungsmittelstrafrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

 

  • Verstoß gegen das BtMG
  • Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel
  • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
  • Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
  • Schmuggel von Betäubungsmitteln
  • Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Jugendstrafrecht

Auch im Jugendstrafrecht verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Das Jugendstrafrecht hat gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht zahlreiche Besonderheiten, 

Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, richtet sich insbesondere nach dem Alter des vermeintlichen Täters:

Für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren gilt immer Jugendstrafrecht.

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Im Jugendstrafrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

 

  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung
  • Drogendelikte
  • Körperverletzung und andere Gewaltdelikte
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis und andere Verkehrsdelikte
  • Ordnungswidrigkeiten

Geschädigtenvertretung / Opferrecht

Von immer größer werdender Bedeutung ist die Vertretung von Geschädigten einer Straftat. Auch oder gerade hier, empfiehlt sich für Wahrnehmung Ihrer Rechte die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers.

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In der Geschädigtenvertretung / beim Opferrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

 

  • Zeugenbeistandschaft
  • Anzeigenerstattung
  • Nebenklagevertretung
  • Adhäsionsverfahren/ Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
  • Gewaltschutzverfahren

Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht

Viele Menschen kommen im Laufe ihrer Karriere als Autofahrer mit dem Verkehrsstrafrecht in Berührung. Ob im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit, etwa bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder im Rahmen einer Straftat wie dem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, der Trunkenheit im Verkehr, Nötigung im Straßenverkehr oder dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Im Verkehrsrecht / bei Ordnungswidrigkeiten beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

 

  • Unfallflucht
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Geschwindigkeitsverstößen
  • Rotlichtverstöße und andere Ordnungswidrigkeiten