Im Strafrecht bezieht sich das Geschädigtenrecht auf die Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren. Verletzten und Geschädigten stehen im Strafverfahren zustehen. Dazu gehört auch das Recht auf Akteneinsciht oder das recht, sich über den Stand des Verfahrens informieren zu dürfen
In der Geschädigtenvertretung / beim Opferrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:
- Zeugenbeistandschaft
- Anzeigenerstattung
- Nebenklagevertretung
- Adhäsionsverfahren/ Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen
- Gewaltschutzverfahren