Gesellschaftsrecht

Aus gewachsenen Strukturen heraus engagieren wir uns im Gesellschaftsrecht vornehmlich für die Belange von Personen- und Kapitalgesellschaften.

  • Beratung bei der Gestaltung und Änderung von Personen- und Kapitalgesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Treuhandverhältnissen
  • Gesellschafterversammlung und Beschlüsse
  • Rechtsfragen zu Hauptversammlung und Aufsichtsrat

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