Aus gewachsenen Strukturen heraus engagieren wir uns im Gesellschaftsrecht vornehmlich für die Belange von Personen- und Kapitalgesellschaften.
- Beratung bei der Gestaltung und Änderung von Personen- und Kapitalgesellschaftsverträgen
- Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Treuhandverhältnissen
- Gesellschafterversammlung und Beschlüsse
- Rechtsfragen zu Hauptversammlung und Aufsichtsrat