Rechtsfälle



Derzeit betreuen wir mehrere hundert Geschädigte in verschiedenen größeren Insolvenzverfahren. Zu unserem Tätigkeitsschwerpunkt gehört neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Wirtschaftsprüfern und sonstigen Sachwaltern insbesondere die Vertretung im Insolvenzverfahren und die Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Ferner betreuen wir eine große Zahl von Anlegern von Schiffsbeteiligungen, die sich ebenfalls Forderungen von Insolvenzverwaltern ausgesetzt sehen.

 

 



Häufig werden risikobehaftete Kapitalanlagen als »sicher« oder gar »geeignet zur Altersvorsorge« angepriesen. Falls Ihnen eine – tatsächlich riskante – Fondsbeteiligung durch Ihren Anlageberater als »risikolos« oder »sicher« vermittelt wurde, haben Sie die Möglichkeit, die Rückabwicklung der Beteiligung (Schadensersatz) zu verlangen. Auch in den Emissionsprospekten finden sich häufig irreführende oder verharmlosende Formulierungen, die zu einer Haftung von Initiatoren, Gründungsgesellschaftern und auch Anlagevermittlern führen können.

 



Darüber hinaus können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, falls Ihre Bank Sie bei der Beratung nicht darüber aufgeklärt hat, welche Provisionen sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhält. Nach der sog. »Kick-Back-Rechtsprechung« des Bundesgerichtshofs bestehen auch in diesem Fall gute Chancen für Anleger, sich ihre Investition von der Bank wiederzuholen. Im Einzelfall bieten wir den von uns vertretenen Anlegern auch eine erfolgsabhängige Vergütung an. Hier finden Sie eine Übersicht über unsere aktuellen Fälle.