Kapitalanlagerecht

Im Kapitalanlagerecht fokussieren sich die Anwälte der Kanzlei Sieprath auf die Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen aus Kapitalanlagen oder Beteiligungen, bei denen es zum Streit zwischen den Vertragspartnern kommt.

Dies betrifft auf der Anlegerseite Sachverhalte, die zum Abschluss einer Investition führen wie z.B. Falschberatung und sowie Themen, die für ein den Erwartungen ganz und gar nicht entsprechendes Ergebnis sorgen, wie z.B. Kapitalanlagebetrug, oder Insolvenzbetrug.

Kompetent in Massenschadensfällen

Dabei nutzen wir die komplette Bandbreite der uns im deutschen Straf- und Wirtschaftsrecht zur Verfügung stehenden Rechtsmittel für unsere Mandanten und zeichnen uns durch eine konsequente Zielorientierung aus, bei der wir offen für jegliche Form der außergerichtlichen Streitschlichtung sind (Mediation) sind.

Wir sind kompetent in Massenschadensfällen und und erfahren in der Durchsetzung individueller Schadensersatzansprüche auch vor komplexen finanzmathematischen Hintergründen oder grenzüberschreitenden Besonderheiten. Eine erfolgversprechende Mandatierung basiert auf umfangreiche und vor allem verlässliche Vertragsprüfung, auf deren Basis wir unseren Mandanten sehr zielführend Prognosen zu ihren Möglichkeiten, aber auch zu den Risiken eines Rechtsstreits liefern können. Gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie zur Wahrung Ihrer Interessen und zur Minimierung, bzw. zum Ausgleich des entstandenen Schadens oder dessen konsequenter Abwehr.

Emittenten von Kapitalanlagen stehen wir in allen Rechtsfragen beratend zur Seite, insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Vertragsunterlagen. Insbesondere Prospekte zu Anlagen sind die Basis für einen Klärung der jeweiligen Rechtsansprüche im Falle einer Auseinandersetzung. In gesellschaftsrechtlicher relevant prüfen und gestalten wir Ihre Strukturen und binden Gesellschafter juristisch verlässlich in Konzepte ein. Letztendlich kümmern wir uns auch um die juristischen Rahmenbedingungen für einen rechtlich einwandfreien Vertrieb, initiieren Strukturen zum Haftungsausfall und zur Haftungsregelung, auch für die angestellten und freien Mitarbeiter Ihres Vertriebs.

Konzeption von Kapitalanlageprodukten

Kreativ und vor allem erfahren unterstützen wir Sie bei der Konzeption von Kapitalanlageprodukten, die wir insbesondere auf die Erfordernisse der Anlagesicherheit für beide Vertragspartner unter die Lupe nehmen. Hier weisen wird Emittenten auf die Fallstricke und Risiken Ihres Projektes hin, federn gemeinsam mögliche Risiken ab und sorgen in der Außendarstellung für einen positiven Auftritt und vor allem im Interesse aller für eine gute Performance. Wir sorgen für den erforderlichen Kommunikationsfluss mit Behörden wie der Bafin und schließen so unangenehme Überraschungen im Vorfeld aus.

Aufgrund unserer weitreichenden Erfahrungen auf dem Kapitalanlagemarkt scheuen wir auch vor komplexen und vor allem umfangreichen Projekten nicht zurück.

Gesellschafter- und Vorstandshaftung

Ein weiterer Punkt, der ins Gesellschaftsrecht hineinragt, ist die Gesellschafter- und Vorstandshaftung mit allen verbundenen Haftungs- und Versicherungsfragen sowie die Aufarbeitung der Rechte und Pflichten von Kommanditisten und stillen Gesellschaftern.

Bei Beteiligungen sorgen wir von der Anbahnung größerer Investitionen bis hin zur Auflösung von Partnerschaften – im Streit oder im gegenseitigen Einvernehmen – für einen sauberen Ablauf mit Ergebnissen, die rechtlich Bestand haben. Hier stehen wir auch Mitgliedern von Vertriebsstrukturen in handelsrechtlichen Themenkomplexen beratend zur Verfügung.

In Insolvenzverfahren prüfen wir die Zulässigkeit von Ansprüchen uns setzen diese für Insolvenzgläubiger durch. Unter Ausschluss jeglicher Interessenskonflikte beraten wir auch Insolvenzschuldner

 

CO.NET-Anlegern droht der Totalausfall

Der Insolvenzverwalter der CO.NET geht offensichtlich davon aus, dass Anlegern von CO.NET keine Forderungen anmelden können. Anleger sollen allenfalls nachrangig bedient werden. Wenn also am Ende noch etwas übrig bleiben sollte und Gläubiger befriedigt wurden, soll der Rest des Vermögens an die Anleger verteilt werden. Das aber dürfte nach derzeitigem Stand des Verfahrens einen Totalverlust für alle Anleger bedeuten. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

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