BGH bestätigt erneut unwirksame Zinsanpassungsklausel beim Prämiensparen
Der Bundesgerichtshof hat sich erneut mit der Thematik der variablen Zinsanpassungsklauseln in den sog. Prämiensparverträgen auseinandergesetzt und in seinem jüngsten Urteil vom 24.01.2023 (Az.: XI ZR 257/21) den Rücken der Verbraucher erneut gestärkt. Bereits zuvor hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 06.10.2021 (Az.: XI ZR 234/20) u.a. festgestellt, dass die streitgegenständliche Formularklausel, welche die Vereinbarung eines variablen Zinssatzes vorsieht und es den Kreditinstituten ermöglicht, den Zinssatz einseitig anzupassen, unwirksam ist.