Betäubungsmittelstrafrecht

Die Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Deutsche Bundesrepublik, das Handeltreiben, der Anbau (Growen), der Besitz oder das Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln können zu empfindlichen Haftstrafen, Einziehung von Vermögenswerten oder dem Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Frühe anwaltliche Beratung und Verteidigung sind notwendig, da eigene Aussagen, auch wenn man sich keines Vorwurfs bewusst ist, schnell verheerherende Konsequenzen haben können.

Im Betäubungsmittelstrafrecht beraten und vertreten wir Sie auf den Gebieten:

  • Verstoß gegen das BtMG
  • Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmittel
  • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
  • Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
  • Schmuggel von Betäubungsmitteln
  • Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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