Rechtsgebiete


Für unsere Mandanten sind wir in den hier aufgeführten Rechtsgebieten tätig. Den Schwerunkt unserer Tätigkeit bilden hierbei das Bank- und Kapitalmarktrecht und das Insolvenzrecht. Zusätzlich sind wir auf den Bereich des Handelsrechts, Immobilienrechts und Gesellschaftsrechts spezialisiert. Grundsätzlich arbeiten wir auf Basis der gesetzlichen Gebühren nach dem


Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Bedarf bieten wir unseren Mandanten ein kostenlose Deckungsanfrage bei ihrer Rechtschutzversicherung an. Ferner bieten wir auch im Einzelfall eine erfolgsabhängige Vergütung an.

Rechtsgebiete


KAPITALANLAGERECHT
  • Abwehr und Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen
  • Prüfung, ggf. Überarbeitung von Vertragswerken aus dem Kapitalanlagerecht
  • Konzeption von Kapitalanlageprodukten

STRAFRECHT
  • allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Geschädigtenvertetung / Opferrecht

INSOLVENZRECHT
  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht
  • Forderungsanmeldung
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungen
  • Abwehr von Rückforderungen bei Schiffsbeteiligungen
  • Vertretung auf der Gläubigerversammlung
  • Vertretung im Gläubigerausschuss

GESELLSCHAFTSRECHT
  • Beratung bei der Gestaltung und Änderung von Personen- und Kapitalgesellschaftsverträgen
  • Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Treuhandverhältnissen
  • Gesellschafterversammlung und Beschlüsse
  • Rechtsfragen zu Hauptversammlung und Aufsichtsrat

IMMOBILIENRECHT
  • Gestaltung und Prüfung von Grundstückskaufverträgen und von Bauträgerverträgen
  • Begleitung des Investors
  • Vertragsverhandlung
  • Durchsetzung von Vertragsänderungen

BANKRECHT
  • Beratung und prozessuale Vertretung bei Haftungsfragen
  • Kredite
  • Finanzierungen
  • Beratung bei verbundenen Geschäften

Schon gehört?
"Der Anlageberater verletzt seine
Pflicht zur anlage- und anleger-
gerechten Beratung, wenn er die
Risikohinweise des Fondsprospekts
durch eigene Angaben entwertet
oder relativiert." ( BGH, Urteil vom

19.02.2015, Az. III ZR 90/14)


HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT
  • Handelsvertreterrecht
  • Maklerrecht
  • Beratung beim Aufbau von Vertriebssystemen sowie bei Auswahl der geeigneten Rechtsform
  • Beratung zu Möglichkeiten und Maßnahmen zur Vertriebssteuerung

ALLGEMEINES ZIVILRECHT
  • Kaufrecht
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen
  • Vertragsrecht
  • Haftungsrecht

VERSICHERUNGSRECHT
  • Vertragsprüfung
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen von/gegen
  • Versicherungsgesellschaften/-nehmern
  • außergerichtliche Streitschlichtung

FAMILIENRECHT
  • Beratung und Vertretung in Familien- und erbrechtlichen Fragen
  • Unternehmensnachfolge