Fall Wirecard - Dividenden-Rückforderung als "Scheingewinne"
Am 05.05.2022 hat das Landgericht München I die Jahresabschlüsse des Skandalkonzerns Wirecard für die Jahre 2017 und 2018 nachträglich für nichtig erklärt. Damit könnte Insolvenzverwalter Jaffé nun die erhaltenen Dividenden von den Aktionären zurückverlangen.